Kern der Verfassung war, dass Deutschland eine repräsentativ-plebiszitäre Demokratie mit unveräußerlichen Grundrechten ist. Wahlberechtigt war jeder Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr.
Demokratisches Element
Die Wahlbürger konnten folgende Entscheidungen treffen:
- Wahl des Reichspräsidenten
- Wahl des Reichstags
- Wahl der Länderparlamente
- Volksentscheid über ein Gesetz
- Volksbegehren für ein Gesetz
Legislative
Das Parlament bestand aus zwei Kammern:
- Reichstag: direkt nach dem Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt
- Reichsrat: indirekt gewählt, von den Länderparlamenten beschickt
Exekutive
Der Reichspräsident wurde vom Volk direkt gewählt, und seine Rechte waren:
- Ernennung und Entlassung der Regierung
- Oberbefehl über die Reichswehr
- Ernennung des Staatsgerichtshofs
- Auflösung des Parlaments
- Gesetzesgewalt mittels Notverordnungen
Die Regierung wurde vom Reichpräsidenten ernannt und war dem Vertrauen des Parlaments (und somit des Wählerwillens) unterworfen.
Judikative
Der Staatsgerichtshof (als oberster Gerichtshof) wurde vom Reichspräsidenten ernannt.
Der vollständige Text der Weimarer Verfassung findet sich auf der Website des Deutschen Historischen Museums (bitte nach unten scrollen).

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