Unter SALT I versteht man eine Reihe von Verträgen in den Jahren 1971 und 1972 zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen, Interkontinentalraketen, U-Boot gestützten Raketen sowie das Verbot, Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden zu stationieren.
SALT II erweiterte und konkretisierte die SALT-I-Verträge, und es wurde vereinbart, keine Massenvernichtungswaffen in eine Erdumlaufbahn zu bringen.
Obwohl der Vertrag vom US-Senat nicht ratifiziert (angenommen) wurde, hielten sich die beiden damaligen Supermächte weitgehend an dieses Abkommen.
Foto der Unterzeichnung des Salt-II-Vertrags in der Wiener Hofburg durch US-Präsident Jimmy Carter (links) und Generalsekretär Leonid Breschnew (rechts):

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