Man unterscheidet zwischen zwei Arten einer Festnahme:
- habeas corpus ad subjiciendum: Festnahme, die zu einer Anklage führt
- habeas corpus ad testificandum: Festnahme, um eine Zeugenaussage zu erzwingen (Beugehaft)
Ein entsprechendes Gesetz ist heutzutage als Artikel 5 Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention, die von allen Mitgliedsstaaten der EU ratifiziert ist. Demnach ist ein Festgenommener "unverzüglich" einem Richter vorzuführen.

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